FAQ – häufige Fragen zur Impfung

Die wichtigsten Fragen rund um die Impfung

Immuntermin.de listet viele Impfzentren auf. Impfungen werden auch in Apotheken und Arztpraxen durchgeführt.
In Deutschland steht generell genügend Impfstoff für alle bereit. Wer sich impfen lassen möchte, kann einen Termin beim Arzt oder in einem Impfzentrum machen oder eines der niedrigschwelligen Impfangebote der Bundesländer vor Ort wahrnehmen. Darüber hinaus bieten viele Betriebe Impfungen an.

In der EU sind derzeit vier Impfstoffe zugelassen, die alle auch in Deutschland zum Einsatz kommen: die mRNA-Impfstoffe Comirnaty® von BioNTech und Spikevax® von Moderna und die beiden Vektorimpfstoffe Vaxzevria® von AstraZeneca und COVID-19 Vaccine Janssen® von Johnson&Johnson. Die Mengen, die Deutschland sich von diesen Impfstoffherstellern gesichert hat, genügen, um allen Bürgerinnen und Bürgern ein Impfangebot zu machen und Auffrischimpfungen anzubieten.

Die Impfstoffe Comirnaty® von BioNTech und Spikevax® von Moderna sind für Personen ab 12 Jahren zugelassen. Die STIKO empfiehlt die Impfung mit mRNA-Impfstoffen inzwischen allgemein für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren, da der Nutzen der Impfung die Risiken überwiegt. Für jüngere Kinder unter 12 Jahren gibt es derzeit noch keinen zugelassenen Impfstoff.

Der mRNA-Impfstoff muss zweimal verabreicht werden. Zwischen der 1. und 2. Impfung sollten 3 bis 6 Wochen (Comirnaty® von Biontech) bzw. 4 bis 6 Wochen (Spikevax® von Moderna) liegen. Bei der 2. Impfung soll der gleiche Impfstoff desselben Herstellers verwendet werden wie bei der 1. Impfung.

Die Ständige Impfkommission empfiehlt nach einer ersten Impfung mit dem Vektorimpfstoff Vaxzevria® von AstraZeneca eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff (heterologes Impfschema). Der Abstand beträgt dann 4 Wochen.

Der Vektorimpfstoff COVID-19 Vaccine Janssen® muss nur einmal verabreicht werden.

Aktuelle Zahlen zu durchgeführten Impfungen veröffentlichen BMG und Robert Koch-Institut (RKI) täglich.

Impfquoten (COVID-19-Impfdashboard)

Mittlerweile haben wir in Deutschland genügend Impfstoff für alle Bürgerinnen und Bürger, für die es einen zugelassenen Impfstoff gibt. Daher spendet Deutschland bis auf weiteres die vertraglich vereinbarten Impfdosen des Herstellers AstraZeneca über die Initiative Covax. Über die Covax-Impfkampagne sollen bis Ende 2021 mindestens 20 % der Weltbevölkerung mit COVID-19-Impfstoffen versorgt werden. Die vertraglich vereinbarten Impfdosen von Johnson&Johnson werden im Monat August EU-Staaten zur Verfügung gestellt, die noch Bedarf haben.

Aktuelle Studien zeigen, dass die verfügbaren Impfstoffe auch gegen Virusvarianten wie die aktuell in Deutschland vorherrschende Variante Delta wirksam sind. Wichtig ist, dass die Impfserie abgeschlossen wird. Bei einer unvollständigen Impfserie wurde eine deutlich verringerte Wirksamkeit gegen die Deltavariante nachgewiesen.

Seit dem 9. Mai 2021 gelten für vollständig geimpfte und genesene Personen Ausnahmen von den Einschränkungen. Geimpfte und Genesene brauchen keinen negativen Test mehr, wenn sie zum Beispiel einkaufen gehen oder zum Friseur wollen oder einen botanischen Garten besuchen. Wer geimpft oder genesen ist, kann sich im privaten Rahmen ohne Einschränkungen treffen. Gebote zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und Abstandsgebote (AHA+L+A-Formel: Abstand wahren, auf Hygiene achten, im Alltag Maske tragen; zusätzlich in Innenräumen regelmäßig lüften und die Corona-Warn-App nutzen) gelten nach wie vor auch für Geimpfte, Genesene und Getestete. Dies ist in der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung geregelt. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des BMJV.

Über individuelle Quarantäne- und Isolationsmaßnahmen entscheidet immer das Gesundheitsamt vor Ort. Nach derzeitigem Kenntnisstand wirken die zugelassenen Impfstoffe sehr gut. Es kann jedoch auch trotz COVID-19-Impfung zu einer COVID-19-Erkrankung kommen, da die Impfung keinen 100%igen Schutz bietet. Jeder, der sich nachweislich mit dem Coronavirus infiziert hat (der Nachweis erfolgt über einen PCR-Test), sollte sich in Quarantäne begeben – das gilt unabhängig vom Impfstatus. Damit soll sichergestellt werden, dass infizierte Personen möglichst niemanden anstecken. Wer lediglich Kontakt zu einem Infizierten hatte, selbst aber vollständig geimpft ist, muss nach den Empfehlungen des RKI nicht in Quarantäne.

Die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister der Länder haben im Einvernehmen mit dem Bundesminiser für Gesundheit entschieden, dass Personen, bei denen nach einer vollständigen Impfung möglicherweise keine ausreichende oder eine schnell nachlassende Immunantwort vorliegt, eine Auffrischungsimpfung angeboten wird. Zu diesen Personen gehören insbesondere Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen, sowie Personen mit einer Immunschwäche oder Immunsuppression sowie pflegebedürftige Menschen in ihrer eigenen Häuslichkeit und Menschen ab 80 Jahren. Auch Personen, die eine vollständige Impfserie mit einem Vektor-Impfstoff erhalten haben, wird im Sinne einer gesundheitlichen Vorsorge eine weitere Impfung angeboten. Die Auffrischungsimpfung wird mit einer einmaligen Impfstoffdosis mit einem der beiden mRNA-Impfstoffe (Comirnaty® von Biontech oder Spikevax® von Moderna) mindestens 6 Monate nach Abschluss der ersten Impfserie durchgeführt.

> Weitere ausführliche Antworten auf wichtige Fragen zur Aufrischungsimpfung finden Sie auf zusammengegencorona.de (Auffrischungsimpfung).

Ja, alle Impfungen gegen das Coronavirus, die nach der Impfverordnung durchgeführt werden, sind für die Bürgerinnen und Bürger kostenlos. Das gilt auch für Auffrischungsimpfungen.

Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes wurde in § 60 IfSG klargestellt, dass für alle gesundheitlichen Schäden, die im Zusammenhang mit Schutzimpfungen eingetreten sind, die auf Grundlage der Coronavirus-Impfverordnung seit 27. Dezember 2020 vorgenommen wurden, bundeseinheitlich ein Anspruch auf Entschädigung besteht. Dieser Anspruch besteht unabhängig von den öffentlichen Empfehlungen der Landesbehörden.

Man muss unterscheiden zwischen Impfreaktionen und Nebenwirkungen. Impfreaktionen treten direkt im Anschluss an eine Impfung auf und dauern zumeist nur einen Tag. Sie sind Zeichen einer Immunreaktion des Körpers und deshalb unbedenklich. Wer mit vier bis 16 Tagen Abstand zur Impfung allerdings Nebenwirkungen feststellt, sollte ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Nebenwirkungen können auch beim Paul-Ehrlich-Institut (PEI) unter www.nebenwirkungen.bund.de gemeldet werden. Dort werden sie analysiert und bewertet.